FAQs - Antworten auf Ihre Fragen
Nachstehend finden Sie einige Antworten auf häufige Fragen
Nachstehend finden Sie einige Antworten auf häufige Fragen
Nicht immer ist auf den ersten Blick klar, welches Angebot zur eigenen Situation passt.
Wenn es um berufliche Fragen, Rollen, Zusammenarbeit oder Fallreflexion geht, kann Supervision hilfreich sein. Coaching eignet sich besonders bei Führung, Entscheidungen, beruflichen Veränderungen oder persönlichen Entwicklungsthemen im Arbeitskontext. Psychosoziale Beratung unterstützt bei persönlichen, familiären oder partnerschaftlichen Belastungen. Psychotherapie richtet sich an Menschen mit psychischen Belastungen, Krisen oder dem Wunsch nach vertiefter persönlicher Veränderung.
Für Teams und Organisationen bieten wir unter anderem Organisationsentwicklung, Teamentwicklung, Klausurbegleitung und Moderation an.
Wenn Sie unsicher sind, können wir gemeinsam klären, welches Format für Ihr Anliegen passend ist.
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen. Für eine erste Anfrage reicht eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens.
Wir klären dann gemeinsam, wer von uns beziehungsweise welches Angebot für Ihre Fragestellung passend sein könnte und ob aktuell ein geeigneter Termin möglich ist.
Bei Anfragen von Teams oder Organisationen erfolgt zunächst eine Auftragsklärung, in der Anliegen, Ziele, Rahmenbedingungen und das passende Vorgehen besprochen werden.
Ja. Vertraulichkeit ist eine wesentliche Grundlage unserer Arbeit.
Je nach Berufsbereich gelten unterschiedliche gesetzliche und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten. Persönliche Inhalte aus Psychotherapie, psychosozialer Beratung, Supervision und Coaching werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
Auch bei Aufträgen durch Unternehmen oder Organisationen wird zu Beginn transparent geklärt, welche Informationen gegebenenfalls rückgemeldet werden und welche Inhalte vertraulich bleiben.
Psychotherapie
Psychotherapeut*innen unterliegen einer umfassenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 45 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024). Diese umfasst grundsätzlich alle Geheimnisse und persönlichen Informationen, die im Rahmen der psychotherapeutischen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden.
Die Verschwiegenheit gilt auch gegenüber Angehörigen, Arbeitgeber*innen, Behörden und anderen Institutionen. Eine Weitergabe von Informationen erfolgt grundsätzlich nur mit Ihrer ausdrücklichen Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht oder wenn eine gesetzlich geregelte Ausnahme, Mitteilungs- oder Anzeigepflicht besteht.
Solche Ausnahmen können insbesondere dann relevant werden, wenn eine ernste und unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit beziehungsweise der begründete Verdacht auf bestimmte schwere Straftaten besteht oder wenn gesetzliche Schutzpflichten – etwa zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – greifen. In einer solchen Situation wird sorgfältig geprüft, welche Schritte erforderlich und gesetzlich geboten sind. Soweit es die Situation zulässt, werden diese Schritte transparent mit Ihnen besprochen.
Lebens- und Sozialberatung / psychosoziale Beratung
Auch Lebens- und Sozialberater*innen sind gemäß § 119 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO) zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Eine Weitergabe ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine entsprechende Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht vorliegt oder andere gesetzliche Verpflichtungen zu beachten sind.
Supervision und Coaching
Auch in Supervision und Coaching behandeln wir alle persönlichen und beruflichen Informationen vertraulich. Für Supervisor*innen gelten darüber hinaus die berufsethischen Richtlinien der Österreichischen Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS), die einen vertraulichen Umgang mit Informationen und Verschwiegenheit auch über das Ende des Auftrags hinaus vorsehen.
Wird Supervision oder Coaching von einem Unternehmen oder einer Organisation beauftragt, wird zu Beginn transparent vereinbart, ob und welche Informationen an Auftraggeber rückgemeldet werden. Persönliche Gesprächsinhalte werden grundsätzlich nicht ohne eine entsprechende Vereinbarung weitergegeben.
Wenn Sie Fragen zur Verschwiegenheit oder zu den Grenzen der Verschwiegenheit in Ihrer konkreten Situation haben, sprechen Sie uns gerne darauf an.
Rechtsgrundlagen:
§ 45 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) – Verschwiegenheits-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 119 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO) – Verschwiegenheit in der Lebens- und Sozialberatung
Ethische Richtlinien der Österreichischen Vereinigung für Supervision und Coaching (ÖVS)
Auch wenn Supervision oder Coaching von einem Unternehmen oder einer Organisation beauftragt und finanziert werden, bleiben persönliche Gesprächsinhalte vertraulich.
Zu Beginn wird gemeinsam vereinbart, welche Ziele der Auftrag hat und ob eine Rückmeldung an den Auftraggeber vorgesehen ist. Persönliche Aussagen oder Inhalte einzelner Personen werden nicht ohne entsprechende Vereinbarung weitergegeben.
Gerade bei Team- und Organisationsaufträgen ist uns wichtig, Erwartungen und Grenzen der Rückmeldung von Beginn an transparent zu klären.
Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Angebot und Setting.
Bei Angeboten mit fixen Honoraren – etwa Psychotherapie, Klinischer Hypnose oder Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG – informieren wir bereits vor Beginn transparent über die Kosten.
Bei Supervision, Coaching, Moderation, Klausurbegleitung oder Organisationsentwicklung hängen die Kosten von Umfang, Setting und Auftrag ab und werden vorab vereinbart.
Uns ist wichtig, dass Sie vor Beginn der Zusammenarbeit wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Je nach Angebot arbeiten wir in unseren Praxisräumen in Linz und Krems, direkt in Unternehmen und Organisationen oder in geeigneten externen Räumlichkeiten.
Welcher Ort für Ihr Anliegen und das jeweilige Format passend ist, klären wir bei der Terminvereinbarung.
Je nach Angebot, Anliegen und Situation sind auch Online-Termine möglich.
Ob ein Online-Setting sinnvoll ist, klären wir individuell. Für manche Anliegen und Formate ist die persönliche Begegnung vor Ort geeigneter.
Natürlich. Sie müssen Ihr Anliegen nicht bereits einer bestimmten Beratungs- oder Begleitform zuordnen können.
Oft wird erst in einem ersten Gespräch deutlich, welches Angebot passend sein könnte. Sie können uns Ihr Anliegen kurz schildern, und wir überlegen gemeinsam, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Das hängt vom jeweiligen Angebot und Anliegen ab. In manchen Situationen kann bereits ein einzelnes Beratungs-, Coaching- oder Entlastungsgespräch hilfreich sein. Bei anderen Fragestellungen ist eine Begleitung über mehrere Termine sinnvoll.
Welche Form für Ihre Situation passend ist, kann im ersten Kontakt gemeinsam geklärt werden.