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Professionelle Begleitung für Einzelpersonen, Fach- und Führungskräfte, Teams und Organisationen

Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Eine Trennung oder Scheidung bedeutet nicht nur für Eltern, sondern auch für Kinder eine große Veränderung. Gerade in dieser Zeit brauchen Kinder Orientierung, Sicherheit und Eltern, die ihre Bedürfnisse im Blick behalten.

Eltern minderjähriger Kinder, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, müssen vor Abschluss der Scheidungsfolgenvereinbarung nachweisen, dass sie eine Beratung über die besonderen Bedürfnisse ihrer Kinder im Zusammenhang mit der Scheidung in Anspruch genommen haben.

Im Rahmen der Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG unterstützen wir Sie dabei, die Situation Ihres Kindes aus dessen Perspektive zu betrachten und mögliche Reaktionen und Bedürfnisse besser zu verstehen.

Inhalte der Beratung

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

  • das Erleben und die Bedürfnisse von Kindern bei Trennung und Scheidung
  • mögliche altersabhängige Reaktionen von Kindern
  • Sicherheit, Verlässlichkeit und Orientierung in einer Zeit der Veränderung
  • die Unterscheidung zwischen Paar- und Elternebene
  • der Umgang mit Loyalitätskonflikten
  • die Bedeutung tragfähiger Beziehungen zu beiden Elternteilen
  • Möglichkeiten, Kinder im veränderten Familienalltag zu entlasten
  • ein altersgerechter Umgang mit Fragen, Gefühlen und Sorgen der Kinder
  • die Gestaltung von Kontakt, Übergängen und familiärem Alltag nach der Trennung

Ziel ist es, den Blick auf die Bedürfnisse der Kinder zu richten und Eltern dabei zu unterstützen, auch in einer für sie selbst emotional herausfordernden Situation ihre gemeinsame Verantwortung als Eltern wahrzunehmen.

Wer bietet die Beratung an?

Wir sind beide für die Durchführung der Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG zertifiziert und bieten die Beratung jeweils eigenständig in unserem regionalen Umfeld an:

Cornelia Leibetseder – Linz und Umgebung
Manuela Linser – Krems und Umgebung

Nach der Beratung erhalten Sie die erforderliche Bestätigung zur Vorlage bei Gericht.

Dauer & Kosten

Die Qualitätsstandards empfehlen für Einzel- und gemeinsame Elternberatungen einen zeitlichen Rahmen von mindestens ein bis zwei Stunden.

Unsere Kosten orientieren sich an den dort vorgesehenen Richtwerten:

Einzelberatung eines Elternteils:
€ 60 pro Stunde

Gemeinsame Beratung beider Elternteile:
€ 35 pro Person und Stunde
(= € 70 pro Stunde für beide Eltern)

Die voraussichtliche Dauer und die damit verbundenen Kosten werden bereits bei der Terminvereinbarung transparent besprochen.

Terminvereinbarung

Die Beratung erfolgt nach persönlicher Terminvereinbarung. Bei der Anmeldung klären wir kurz die aktuelle Familiensituation sowie Anzahl und Alter der minderjährigen Kinder, damit die Beratung auf Ihre konkrete Situation abgestimmt werden kann.